SV - Arbeit



Die SV-Arbeit an der Schillerschule hat das Ziel, den Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten der Mitgestaltung des Schullebens anzubieten, ihnen schulische Abläufe transparent zu machen und auf diese Weise letztlich 
die persönliche Zufriedenheit und Verbundenheit mit ihrer Schule zu fördern. 

Dieses kann nur gelingen, wenn dem Amt des Klassensprechers ein hoher Wert beigemessen wird. 
Nur Klassensprecher, die an ihrer Aufgabe Spaß haben und sie als wichtig erachten, 
werden Ideen und Ergebnisse der SV- Arbeit erfolgreich in ihren Klassen vermitteln können.

Mit dem Schuljahr 2009 / 2010 wurden Anja Eck und Susanne Lingnau  in die Funktion der SV-Lehrer gewählt.
Sie setzen die bisherige SV-Arbeit fort.
SV-Sitzungen finden in zwar nicht exakt festgelegten, aber regelmäßigen Abständen statt. 

Die Protokolle dieser Sitzungen werden anschließend allen Klassen zur Verfügung gestellt, indem die Klassensprecher sie in einer Mappe sammeln und für die Mitschüler bereithalten. In diesen Mappen tragen die Klassensprecher außerdem Anregungen, Wünsche, Nachfragen etc. aus ihren Klasse zusammen. 
Rechtzeitig vor jeder SV- Sitzung werden diese Beiträge gesichtet und in deren Vorbereitung einbezogen

Die SV pflegt den Dialog mit der Schulleitung, indem regelmäßig Gespräche über alle die SV-Arbeit betreffende Anliegen zwischen Schülervertreterin und -stellvertreterin , den SV-Lehrern und dem Schulleiter stattfinden.
Ebenso regelmäßig tauschen sich SV-Lehrer und Schulleitung aus. 

Aus der Gruppe der Klassensprecher/innen und Vertreter/innen wurden fünf Schüler/innen gewählt, die die Schillerschule im Kinder- und Jugendparlament der Stadt Castrop-Rauxel vertreten und 
in diesem Gremium aktiv mitarbeiten. 
Die SV-Lehrer der Schillerschule nehmen im Rahmen der Fort- und Weiterbildung an den Regionaltreffen der SV-Lehrer/innen teil. 


Weitere Tätigkeiten sind:

-    SV – Fahrten/Seminare zu unterschiedlichen Themen (Drogen, Gewalt + Rassismus)
-    Verkaufsaktionen ( Nikolaustag - Valentinstag )
-    Organisation der Pausenmusik
-    Schlüsseldienst und Aufsicht bei den Außentoiletten






Geschäftsordnung der Schülervertretung der Schillerschule Castrop-Rauxel

Erstellt von den Mitgliedern der SV 2008/09 mit den SV-Lehrern Frau Eck und Herrn Jaisfeld

Vorwort

 

Die Schülervertretung (SV) ist die gewählte Vertretung der gesamten Schülerschaft der Schillerschule. 
Ziel unserer Arbeit ist es, das Schulleben an unserer Schule aktiv mitzugestalten und 
die Meinungen und Interessen aller Schüler zu vertreten. 
Außerdem wollen wir die Zusammenarbeit zwischen Schülern, Lehrern und Eltern fördern. 
Die Geschäftsordnung ist für alle Mitglieder der Schülervertretung (SV) bindend.

 

 

Zweck der Geschäftsordnung

Der Zweck der Geschäftsordnung ist es, die Arbeit der SV zu regeln. 
Dazu gehören der Aufbau der SV und der Ablauf bei den SV- Sitzungen und Aktivitäten.

 

 

SV Wahlen

 

 SV Lehrer

Der Schulleiter führt die Wahl der SV- Lehrer gleich nach Schuljahresbeginn durch. Zum SV- Lehrer ist die 
Lehrerin bzw. der Lehrer gewählt, die bzw. der mindestens die Hälfte aller abgegebenen Stimmen erhalten hat. 
Der bzw. die Zweit- und Drittgewählte gehen anschließend in die Stichwahl, 
um den Stellvertreter bzw. die Stellvertreterin festzulegen. 
Wünschenswert wäre es, wenn der gewählte SV- Lehrer bzw. die gewählte SV- Lehrerin Vorschläge für seine 
Stellvertretungmachen dürfte, damit eine gute SV- Arbeit gewährleistet werden kann.

 

 Schulsprecher/ Schulsprecherin

Der Schulsprecher bzw. die Schulsprecherin wird im Rahmen einer SV- Sitzung mit einer 
einfachen Mehrheit gewählt. 
Der bzw. die Zweitgewählte ist automatisch seine/ ihre Vertretung.

 

 Klassensprecher/ Klassensprecherin

Die Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerinnen klären die Schüler bzw. die Schülerinnen über die Aufgaben der 
Klassensprecher bzw. Klassensprecherinnen auf und sorgen dafür, dass innerhalb der ersten zwei Wochen nach 
Schuljahresbeginn ein Klassensprecher bzw. eine Klassensprecherin und ein Vertreter bzw. eine Vertreterin gewählt 
werden. Hierbei sollte jeweils ein Junge und ein Mädchen ins Amt gewählt werden.

 

 Schulkonferenzmitglieder

Der Schulsprecher bzw. die Schulsprecherin ist automatisch Mitglied in der Schulkonferenz. 
Darüber hinaus müssen ein weiteres Mitglied und zwei Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen gewählt werden. 
Die SV- Mitglieder stimmen darüber ab. 
Der bzw. diejenige mit den meisten Stimmen ist Mitglied der Schulkonferenz. 
Die Zweit- und Drittgewählten sind deren Vertreter.

 

 Kinder- und Jugendparlament

Zwei Mitglieder der SV können sowohl ins Kinderparlament (Klasse 5-7) als auch ins Jugendparlament 
(Klasse 8-10) gewählt werden. Die Erfahrung zeigt, dass sich meist nicht mehr als zwei Schüler bzw. 
Schülerinnen dafür interessieren und somit auf eine Wahl verzichtet werden kann. 
Die interessierten Schüler bzw. Schülerinnen nehmen dann als unsere Vertretung an den Sitzungen des
Kinder- und Jugendparlamentes teil.

 

 

Mitglieder der SV

 

 SV- Lehrer/ SV- Lehrerinnen

Es gibt 2 SV- Lehrer bzw. SV- Lehrerinnen an unserer Schule.

 

 Schulsprecher/ Schulsprecherin

Zu der SV gehören der Schulsprecher bzw. eine Schulsprecherin. 
Dazu kommt noch der Vertreter bzw. die Vertreterin.

 

 Klassensprecher/ Klassensprecherin

Der Klassensprecher bzw. die Klassensprecherin und sein Vertreter bzw. seine Vertreterin 
gehören ebenfalls zur SV.

 

 

Aufgaben und Verpflichtungen

 Gesamte Schülervertretung

Die gesamte SV gestaltet die Schule mit, setzt sich für das Wohl der Schüler bzw. Schülerinnen ein und informiert 
die einzelnen Klassen über Neuigkeiten. Außerdem deckt die SV Mängel auf und wendet sich damit an die 
Schulleitung. Des Weiteren vertritt sie die Interessen der Schülerschaft gegenüber den Lehrern. 
Voraussetzung für eine gute SV- Arbeit ist, dass jedes SV- Mitglied ein gutes Vorbild ist, 
regelmäßig an den SV- Sitzungen teilnimmt und sich 
bei Entscheidungen nicht vonanderen Schülern bzw. Schülerinnen beeinflussen lässt. 
Selbstverständlich vertritt er/ sie dabei nicht die eigenen, sondern die Interessen der Klasse.

 

 SV- Lehrer/ SV- Lehrerinnen

Der SV- Lehrer bzw. die SV- Lehrerin (=Verbindungslehrer/in) ist ein Mitglied des Lehrerkollegiums. Er bzw. sie soll 
eine Verbindung zu der SV und dem Lehrerkollegium herstellen. 
Er bzw. sie besitzt ausschließlich eine Beraterfunktion. 
Der SV- Lehrer bzw. die SV- Lehrerin und sein Vertreter bzw. seine Vertreterin sind bei jeder SV- Sitzung 
dabei und informieren uns (die SV) über Neuigkeitenoder Änderungen an der Schule.

 

 Schulsprecher/ Schulsprecherin

Die Aufgaben eines Schulsprechers bzw. einer Schulsprecherin sind es, bei den Schulkonferenzen als gewähltes
Mitglied teilzunehmen und die Schule aus der Sicht der Schüler bzw. Schülerinnen positiv zu vertreten.

 

 Schulkonferenzmitglieder

Zwei Mitglieder der SV sind Vertreter in der Schulkonferenz. Sie vertreten dort die Interessen der Schüler. 
Sie bringen die Ideen und Kritikpunkte an, die in der SV- Sitzung diskutiert wurden und stimmen anschließend
in der Schulkonferenz so ab, wie die SV in der SV Sitzung über bestimmte Punkte abgestimmt hat, 
auch wenn sie selbst anderer Meinung sein sollten.

 

 Klassensprecher/ Klassensprecherin

Der Klassensprecher bzw. die Klassensprecherin vertritt die Interessen der Klasse. Sie oder er führt die 
Beschlüsse der Klasse aus und stellt ggf. Anträge im Auftrag der Klasse in der SV. Sie oder er informiert die 
Klasse über wichtige Angelegenheiten der SV und solche die für alle Schüler von allgemeiner Bedeutung sind.

 

 

Verstoß gegen die Schul-/ Geschäftsordnung

Verstoßen die Mitglieder gegen die Schul-/Geschäftsordnung, darf die SV den betreffenden Klassen empfehlen 
den Schul-/Klassensprecher bzw. die Schul-/Klassensprecherin abzusetzen. Die Klassen, die einen Verstoß ohne 
Wissen der SV bemerken,dürfen einen Antrag an die SV stellen, dass der jeweilige Schülervertreter bzw. 
die jeweilige Schülervertreterin abgesetzt wird. 
Kommt es zu einer Abwahl, führt der Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin eine neue Klassensprecherwahl
innerhalb der Klasse durch. Ist von einer Abwahl ein SV- Mitglied betroffen, das Ämter (z.B. Schulsprecher bzw. 
Schulsprecherin oder Schulkonferenzmitglied) inner-halb der SV bekleidet, tritt an seine Stelle zunächst sein 
Vertreter bzw. seine Vertreterin bis zurnächsten SV- Sitzung. 
In der folgenden SV- Sitzung muss sein Nachfolger bzw. seine Nachfolgerin 
durch eine geheime Wahl ermittelt werden.

 

 

Sitzungen der SV

Die Sitzungen der SV sollten, wenn möglich einmal im Monat während der Schulzeit stattfinden. Die SV- Lehrer
bzw. die SV- Lehrerinnen informieren dabei über Neuigkeiten und über wichtige Dinge, die in der Schulkonferenz 
besprochen und verabschiedet werden müssen. Probleme der Schüler-schaft oder Anliegen der Eltern oder 
Lehrer werden ebenfalls besprochen.Jeder Schülervertreter bzw. jede Schülervertreterin und sein Stellvertreter
bzw. seine Stellvertreterin ist verpflichtet an allen Treffen der SV- Sitzungen teilzunehmen, 
wenn er oder sie nicht krank oder aus schulischen Gründen verhindert ist. 
Es wird bei jeder Sitzung eine Anwesenheitsliste geführt.

 

 

Gäste

Gäste sind bei den Sitzungen der SV zugelassen. Zu der Teilnahme muss sich der Gast bei einem 
SV- Mitglied anmelden,der dann das Anliegen bei dem nächsten Treffen der SV vorträgt. 
Der Beschluss über die Teilnahme eines Gastes wird mit 
einfacher Mehrheit der anwesenden Schülervertreter bzw. Schülervertreterinnen  gefasst. 
Gäste dürfen die Sitzung nicht stören und die Mitglieder nicht beeinflussen.

Protokoll

 

Die gesamten Besprechungen in der SV- Sitzung werden jeweils von dem Klassensprecher bzw. der 
Klassensprecherin ausjeder Klasse als Ergebnisprotokoll festgehalten.
Es wird nach der SV- Sitzung mit der ganzen Klasse besprochen.

 

 

Beschlussfassung

Die SV ist beschlussfähig, wenn 2/3 aller wahlberechtigten Schülervertreter   anwesend sind. Jede Klasse hat 
pro Abstimmung eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. 
Wahlen sind geheim durchzuführen. 
Andere Themen können offen abgestimmt werden.

 

Änderung der Geschäftsordnung

Schüler, Lehrer und Eltern haben das Recht, eine Änderung der Geschäfts-ordnung der SV zu beantragen. 
Der Antrag kann mündlich bei der SV vorgetragen werden und muss in einer Sitzung persönlich begründet werden. 
Über den Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung muss während der Schulzeit innerhalb eines Monats 
entschieden werden. Die Beschlussfassung zur Änderung der Geschäftsordnung bedarf einer einfachen Mehrheit 
aller Schülervertreter bzw. Schülervertreterinnen.

 

 

Inkrafttreten

Die Änderungen der Geschäftsordnung treten eine Woche nach der Beschlussfassung durch die SV in Kraft.






Schulordnung der Schillerschule

 

erstellt von der SV im Schuljahr 2006/07

verabschiedet von der Schulkonferenz am 12.06.2007

„Wir alle sind die Schillerschule“

oder

„Einer für alle und alle für einen“

Allgemeines:

Wir akzeptieren uns gegenseitig, egal welcher Nationalität wir angehören, welche Hautfarbe wir haben, in welchem Glauben wir leben, ob wir gesund sind oder mit einer Behinderung leben müssen.

Wir gehen ehrlich miteinander um damit wir uns gegenseitig vertrauen können. Wenn ich etwas falsch gemacht habe, mache ich den Fehler wieder gut. Erst bei wiederholtem und uneinsichtigen Fehlverhalten muss ich mit einer Bestrafung rechnen.

Wir achten das Eigentum aller Personen und gehen sorgfältig mit den Räumen und Gegenständen in unserer Schule um.

Wir verhalten uns auf dem Schulgelände umsichtig und rücksichtsvoll, denn Rennen und Schubsen sind gefährlich.

Wir halten uns an das Rauchverbot in der Schule und auf dem Schulgelände. Das gilt selbstverständlich auch für Alkohol und  Drogen.

Wir lassen jegliche Art von Waffen zu Hause.

Ein angemessener Ton gegenüber Lehrern, Mitarbeitern der Schule und ehrenamtlichen Helfern ist für uns selbstverständlich.



Verhalten während des Unterrichts:

Ich schalte mein Handy im Gebäude grundsätzlich aus.

Ich trage im Unterricht keine Kappe.

Ich bringe immer Unterrichtsmaterialien (auch Sportzeug) und selbst erledigte Hausaufgaben mit in den Unterricht.

Ich lege nur das Material auf meinen Tisch, das ich für die Unterrichtsstunde brauche (Handys und MP3-Player gehören nicht dazu).

Ich kaue kein Kaugummi (aber während Klassenarbeiten ist es erlaubt).

Ich esse und trinke in den Pausen.

Ich „kippel“ nicht mit dem Stuhl, um Verletzungen vorzubeugen.

Ich stehe nur nach Aufforderung auf.

Ich befolge die Anweisungen des Lehrers ohne Diskussion. Meinungsverschiedenheiten kläre ich nach Absprache mit ihm unter vier Augen.

Ich beteilige mich aktiv am Unterricht und frage bei Unklarheiten den Lehrer.

Ich melde mich, wenn ich etwas zu sagen habe und warte, bis ich drangenommen werde.

Ich selbst bin für das Erreichen der Lernziele verantwortlich. Die Aufgabe des Lehrers ist es mich dabei anzuleiten und zu unterstützen.

Ich höre meinen Mitschülern und Lehrern zu.

Ich beleidige meine Mitschüler und Lehrer nicht.

Ich gehe nur im äußersten Notfall während des Unterrichts auf die Toilette.

Die AS-Stunden sind für das Erledigen der Hausaufgaben da und sollen darüber hinaus für das Erledigen frei gewählter Aufgaben genutzt werden.

Wenn ich Tafel- und Ordnungsdienst habe, erledige ich diese Aufgabe gewissenhaft.

Der Lehrer beginnt und schließt den Unterricht.

Ich komme pünktlich zum Unterricht. Sollte ich dennoch zu spät kommen, entschuldige ich mich entsprechend und hole ggf. die gefehlte Zeit nach.

Bei Lehrerverspätungen informiert der Klassensprecher spätestens 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn die Schulleitung.


Verhalten im Krankheitsfall / bei Beurlaubungen:

Bei krankheitsbedingtem Fehlen werde ich telefonisch am selben Tag  von den Eltern / Erziehungsberechtigten in der Schule (Tel. 440469, Fax. 440471) krank gemeldet.

Bei längerer Krankheit werde ich spätestens am 3. Tag mit ärztlicher Bescheinigung krank gemeldet.

Schriftliche Entschuldigungen lege ich dem Klassenlehrer unaufgefordert vor.

Beurlaubungen beantragen meine Eltern / Erziehungsberechtigten frühzeitig vor Antritt des Urlaubs schriftlich.

Befreiungen vom Sportunterricht muss ich schriftlich mit ärztlichem Attest einreichen (dennoch besteht Anwesenheitspflicht).

Ich erkundige mich bei meinen Mitschülern oder beim Lehrer nach dem versäumten Unterrichtsstoff, sowie nach den Hausaufgaben und arbeite beides selbständig nach.


Verhalten in der Wechselpause:

In der Wechselpause lege ich das Material für den nächsten Unterricht bereit oder wechsele den Fachraum.

Die CD-Player benutze ich nur nach Absprache mit den Lehrern.

Die Toilette benutze ich nur in den großen Pausen und in der Mittagsfreizeit und hinterlasse sie so, wie ich sie selbst vorfinden möchte.


Verhalten in der Pause:

Während der Pause halte ich mich nur im Mensabereich, dem Atrium und auf dem Schulgelände auf.

Ich halte das Schulgelände und das Schulgebäude sauber und helfe, das Schulumfeld zu pflegen und zu verschönern.

Wenn ich Schwierigkeiten oder Konflikte habe, wende ich mich an die Pausenaufsicht, die Streitschlichter oder den Beratungslehrer.


Verhalten in der Mittagsfreizeit:

In der Mittagsfreizeit soll ich eine (warme) Mahlzeit zu mir nehmen und mich erholen. Aus rechtlichen Gründen darf ich

das Schulgelände in dieser Zeit nur verlassen, um zum Essen nach Hause zu gehen. Hierfür muss eine schriftliche

 Einverständniserklärung meiner Eltern beim Klassenlehrer vorliegen.



Verhalten im Mensabereich:

Die Mensa ist morgens vor Unterrichtsbeginn, während der großen Pause und während der Mittagsfreizeit geöffnet.

Ich kaufe nur in diesen Zeiten in der Mensa ein.

Nach dem Schellen stelle ich mich dort nicht mehr an.

Handy und MP3-Player bleiben in der Mensa ausgeschaltet.


Sekretariat und Verwaltung:

Ich gehe grundsätzlich alleine zum Sekretariat und nur dann, wenn ich wichtige Dinge zu erledigen habe.

Dazu gehören:

Abstempeln von Essensmarken in der 1. Pause, Beantragung von Schulbescheinigungen oder Schülerausweisen, Meldungen von Verletzungen und festgestellten Schäden.

Alle anderen Dinge können vor oder nach dem Unterricht mit dem Klassenlehrer besprochen oder gelöst werden.

Das Kaufen und Abstempeln der Essensmarken, sowie das Anmelden zum Mittagessen kann sowohl in der Mensa, als

auch im Sekretariat erfolgen. Aus organisatorischen Gründen wird die Entscheidung darüber in der Schulkonferenz getroffen.


Konsequenzen:

Wenn ich mich an die Vereinbarungen, welche unser Miteinander an der Schillerschule regeln, nicht halte, muss ich die Konsequenzen tragen.

Konsequenzen sind:

  • Erzieherische Maßnahmen, u.a. auch Trainingsraum
  • Ordnungsmaßnahmen
  • Einschaltung von Jugendamt und Polizei bei schwerem Fehlverhalten und bei Straftatbeständen.

Zerstöre oder verschmutze ich fremdes Eigentum (auch das der Schule), komme ich für den entstandenen Schaden auf.