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SV - Arbeit
Die
SV-Arbeit an
der Schillerschule
hat das Ziel, den Schülerinnen und Schülern
Möglichkeiten
der Mitgestaltung des Schullebens anzubieten, ihnen schulische
Abläufe
transparent zu machen und auf diese Weise letztlich Dieses kann nur
gelingen,
wenn dem Amt des Klassensprechers ein hoher Wert beigemessen
wird. Sie setzen die bisherige SV-Arbeit fort. SV-Sitzungen finden in zwar nicht exakt festgelegten, aber regelmäßigen Abständen statt. Die
Protokolle
dieser Sitzungen
werden anschließend allen Klassen zur Verfügung gestellt,
indem
die Klassensprecher sie in einer Mappe sammeln und für die
Mitschüler
bereithalten. In diesen Mappen tragen die Klassensprecher
außerdem
Anregungen, Wünsche, Nachfragen etc. aus ihren Klasse
zusammen. Die SV
pflegt den
Dialog
mit der Schulleitung, indem regelmäßig Gespräche
über
alle die SV-Arbeit betreffende Anliegen zwischen
Schülervertreterin
und -stellvertreterin , den SV-Lehrern und dem Schulleiter stattfinden. Aus der
Gruppe
der Klassensprecher/innen
und Vertreter/innen wurden fünf Schüler/innen gewählt,
die
die Schillerschule im Kinder- und Jugendparlament der Stadt
Castrop-Rauxel
vertreten und Weitere Tätigkeiten sind: -
SV – Fahrten/Seminare zu unterschiedlichen Themen (Drogen, Gewalt +
Rassismus) Geschäftsordnung
der Schülervertretung der
Schillerschule Castrop-Rauxel Erstellt von den
Mitgliedern
der SV 2008/09 mit den SV-Lehrern Frau Eck und Herrn Jaisfeld Vorwort Die
Schülervertretung (SV) ist die gewählte Vertretung der gesamten
Schülerschaft
der Schillerschule. Zweck
der Geschäftsordnung Der Zweck der
Geschäftsordnung ist es, die Arbeit der SV zu regeln. SV
Wahlen SV Lehrer Der
Schulleiter führt die Wahl der SV- Lehrer gleich nach Schuljahresbeginn
durch.
Zum SV- Lehrer ist die Schulsprecher/
Schulsprecherin Der
Schulsprecher bzw. die Schulsprecherin wird im Rahmen einer SV- Sitzung
mit
einer Klassensprecher/
Klassensprecherin Die
Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerinnen klären die Schüler bzw. die
Schülerinnen über die Aufgaben der Schulkonferenzmitglieder Der
Schulsprecher bzw. die Schulsprecherin ist automatisch Mitglied in der
Schulkonferenz. Kinder- und
Jugendparlament Zwei
Mitglieder der SV können sowohl ins Kinderparlament (Klasse 5-7) als
auch ins
Jugendparlament Mitglieder
der SV SV- Lehrer/ SV-
Lehrerinnen Es gibt 2 SV-
Lehrer bzw. SV- Lehrerinnen an unserer Schule. Schulsprecher/
Schulsprecherin Zu der SV
gehören der Schulsprecher bzw. eine Schulsprecherin. Klassensprecher/
Klassensprecherin Der
Klassensprecher bzw. die Klassensprecherin und sein Vertreter bzw.
seine
Vertreterin Aufgaben
und Verpflichtungen Gesamte
Schülervertretung Die gesamte SV
gestaltet die Schule mit, setzt sich für das Wohl der Schüler bzw.
Schülerinnen
ein und informiert SV- Lehrer/ SV-
Lehrerinnen Der SV- Lehrer
bzw. die SV- Lehrerin (=Verbindungslehrer/in) ist ein Mitglied des
Lehrerkollegiums. Er bzw. sie soll Schulsprecher/
Schulsprecherin Die Aufgaben
eines Schulsprechers bzw. einer Schulsprecherin sind es, bei den
Schulkonferenzen als gewähltes Schulkonferenzmitglieder Zwei
Mitglieder der SV sind Vertreter in der Schulkonferenz. Sie vertreten
dort die
Interessen der Schüler. Klassensprecher/
Klassensprecherin Der
Klassensprecher bzw. die Klassensprecherin vertritt die Interessen der
Klasse.
Sie oder er führt die Verstoß
gegen die Schul-/ Geschäftsordnung Verstoßen die
Mitglieder gegen die Schul-/Geschäftsordnung, darf die SV den
betreffenden
Klassen empfehlen Sitzungen
der SV Die Sitzungen
der SV sollten, wenn möglich einmal im Monat während der Schulzeit
stattfinden.
Die SV- Lehrer Gäste Gäste sind bei
den Sitzungen der SV zugelassen. Zu der Teilnahme muss sich der Gast
bei einem Protokoll Die gesamten
Besprechungen in der SV- Sitzung werden jeweils von dem Klassensprecher
bzw.
der Beschlussfassung
Die SV ist
beschlussfähig, wenn 2/3 aller wahlberechtigten Schülervertreter anwesend sind.
Jede Klasse hat Änderung
der Geschäftsordnung Schüler,
Lehrer und Eltern haben das Recht, eine Änderung der Geschäfts-ordnung
der SV
zu beantragen. Inkrafttreten Die Änderungen
der Geschäftsordnung treten eine Woche nach der Beschlussfassung durch
die SV
in Kraft. Schulordnung
der Schillerschule
erstellt
von der SV im Schuljahr 2006/07 verabschiedet
von der Schulkonferenz am 12.06.2007
„Wir
alle sind die Schillerschule“
oder „Einer für alle
und alle für einen“
Allgemeines:Wir
akzeptieren uns gegenseitig, egal welcher Nationalität wir angehören,
welche
Hautfarbe wir haben, in welchem
Glauben wir leben, ob wir gesund sind oder mit einer
Behinderung leben
müssen. Wir
gehen ehrlich miteinander um damit wir uns gegenseitig vertrauen
können. Wenn
ich etwas falsch gemacht habe, mache ich den Fehler wieder gut. Erst
bei
wiederholtem und uneinsichtigen Fehlverhalten muss ich mit einer
Bestrafung
rechnen. Wir
achten das Eigentum aller Personen und gehen sorgfältig mit den Räumen
und
Gegenständen in unserer Schule um. Wir
verhalten uns auf dem Schulgelände umsichtig und rücksichtsvoll, denn
Rennen
und Schubsen sind gefährlich. Wir
halten uns an das Rauchverbot in der Schule und auf dem Schulgelände.
Das gilt
selbstverständlich auch für Alkohol und
Drogen. Wir
lassen jegliche Art von Waffen zu Hause. Ein
angemessener Ton gegenüber
Lehrern, Mitarbeitern der Schule und ehrenamtlichen Helfern ist für uns
selbstverständlich. Verhalten während des Unterrichts: Ich
trage im Unterricht keine Kappe. Ich
bringe immer Unterrichtsmaterialien (auch Sportzeug) und selbst
erledigte
Hausaufgaben mit in den Unterricht. Ich
lege nur das Material auf meinen Tisch, das ich für die
Unterrichtsstunde
brauche (Handys und MP3-Player gehören nicht dazu). Ich
kaue kein Kaugummi (aber während Klassenarbeiten ist es erlaubt). Ich
esse und trinke in den Pausen. Ich
„kippel“ nicht mit dem Stuhl, um Verletzungen vorzubeugen. Ich
stehe nur nach Aufforderung auf. Ich
befolge die Anweisungen des Lehrers ohne Diskussion. Meinungsverschiedenheiten
kläre ich nach Absprache mit ihm unter vier Augen. Ich
beteilige mich aktiv am Unterricht und frage bei Unklarheiten den
Lehrer. Ich
melde mich, wenn ich etwas zu sagen habe und warte, bis ich
drangenommen werde. Ich
selbst bin für das Erreichen der Lernziele verantwortlich. Die Aufgabe
des
Lehrers ist es mich dabei anzuleiten und zu unterstützen. Ich
höre meinen Mitschülern und Lehrern zu. Ich
beleidige meine Mitschüler und Lehrer nicht. Ich
gehe nur im äußersten Notfall während des Unterrichts auf die Toilette. Die
AS-Stunden sind für das Erledigen der Hausaufgaben da und sollen
darüber hinaus
für das Erledigen frei gewählter Aufgaben genutzt werden. Wenn
ich Tafel- und Ordnungsdienst habe, erledige ich diese Aufgabe
gewissenhaft. Der
Lehrer beginnt und schließt den Unterricht. Ich
komme pünktlich zum Unterricht. Sollte ich dennoch zu spät kommen,
entschuldige
ich mich entsprechend und hole ggf. die gefehlte Zeit nach.
Bei
Lehrerverspätungen informiert der Klassensprecher spätestens 10 Minuten
nach
Unterrichtsbeginn die Schulleitung. Verhalten im Krankheitsfall / bei Beurlaubungen: Bei
krankheitsbedingtem Fehlen werde ich telefonisch am selben Tag von den Eltern /
Erziehungsberechtigten in
der Schule (Tel. 440469, Fax. 440471) krank gemeldet. Bei
längerer Krankheit werde ich spätestens am 3. Tag mit ärztlicher
Bescheinigung
krank gemeldet. Schriftliche
Entschuldigungen lege ich dem Klassenlehrer unaufgefordert vor. Beurlaubungen
beantragen meine Eltern / Erziehungsberechtigten frühzeitig vor Antritt
des
Urlaubs schriftlich. Befreiungen
vom Sportunterricht muss ich schriftlich mit ärztlichem Attest
einreichen
(dennoch besteht Anwesenheitspflicht). Verhalten in der Wechselpause: In
der Wechselpause lege ich das Material für den nächsten Unterricht
bereit oder
wechsele den Fachraum. Die
CD-Player benutze ich nur nach Absprache mit den Lehrern. Verhalten in der Pause: Während
der Pause halte ich mich nur im Mensabereich, dem Atrium und auf dem
Schulgelände auf. Ich
halte das Schulgelände und das Schulgebäude sauber und helfe, das
Schulumfeld
zu pflegen und zu verschönern. Verhalten in der Mittagsfreizeit: In
der Mittagsfreizeit soll ich eine (warme) Mahlzeit zu mir nehmen und
mich
erholen. Aus rechtlichen Gründen darf ich Einverständniserklärung meiner Eltern beim Klassenlehrer vorliegen. Verhalten im Mensabereich: Die
Mensa ist morgens vor Unterrichtsbeginn, während der großen Pause und
während
der Mittagsfreizeit geöffnet. Ich
kaufe nur in diesen Zeiten in der Mensa ein. Nach
dem Schellen stelle ich mich dort nicht mehr an. Sekretariat und Verwaltung: Ich
gehe grundsätzlich alleine zum Sekretariat und nur dann, wenn ich
wichtige
Dinge zu erledigen habe. Dazu
gehören: Abstempeln
von Essensmarken in der 1. Pause, Beantragung von Schulbescheinigungen
oder
Schülerausweisen, Meldungen von Verletzungen und festgestellten Schäden. Alle
anderen Dinge können vor oder nach dem Unterricht mit dem Klassenlehrer
besprochen oder gelöst werden. Das Kaufen und Abstempeln der Essensmarken, sowie das Anmelden zum Mittagessen kann sowohl in der Mensa, als auch im Sekretariat erfolgen. Aus organisatorischen Gründen wird die Entscheidung darüber in der Schulkonferenz getroffen.Konsequenzen: Wenn
ich mich an die Vereinbarungen, welche unser Miteinander an der
Schillerschule
regeln, nicht halte, muss ich die Konsequenzen tragen. Konsequenzen
sind:
Zerstöre
oder verschmutze ich fremdes Eigentum (auch das der Schule), komme ich
für den
entstandenen Schaden auf. |