Umgang mit Gewalt- und Krisensituationen an der Schillerschule

 

Stand: 24.04.09

 

 

Präambel

 

Die Schillerschule ist Lebensraum für alle Beteiligten

(Schüler, Lehrer, nichtlehrendes Personal und Eltern).

Wir können nur lernen, wenn wir uns hier wohlfühlen.

 

 

Jeder Mensch ist wertvoll

Jeder hat seine Stärken

Jeder braucht die Gemeinschaft

Jeder darf angstfrei zur Schule kommen

Jeder wird als Persönlichkeit akzeptiert

 

Wir achten uns gegenseitig

Wir nehmen den anderen wahr

Wir reden miteinander

Wir kümmern uns um jeden

Wir nehmen uns Zeit und helfen einander

 

Konflikte werden friedlich gelöst

Es gilt das Prinzip der Wiedergutmachung

Regeln werden gemeinsam erarbeitet und eingehalten

Auch Auseinandersetzungen verlangen gegenseitige Achtung

 


Präventionskonzept

 

Grundsätzliches

·        Die Schillerschule ist eine offene Schule, in der wir uns von morgens 7.30 Uhr bis zum Schulschluss aufhalten können.

·        Sie bietet vielfältige Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und unterschiedliche Aufenthaltsbereiche, die für alle Beteiligten – insbesondere aber für die SchülerInnen – ein attraktives und akzeptiertes Zuhause darstellen.

·        Sozialpädagogische Kräfte, Beratungslehrer, Klassen- und Fachlehrer und Sekretärin und Hausmeister helfen - je nach Zuständigkeit - bei privaten, seelischen und schulischen Problemen. Die SchülerInnen finden jederzeit einen Ansprechpartner, der ihnen weiterhilft.

·        Die Lehrer nehmen jeden Schüler im Unterricht und im außerunterrichtlichen Bereich wahr. Sie bieten für die Fächer und in Notsituationen individuelle Hilfen an.

·        Im Konfliktfall und bei Fehlverhalten gilt das Prinzip der Wiedergutmachung

 

 

 

Im Einzelnen gilt

·        Die Schullaufbahn des Einzelnen wird in den ersten beiden Jahrgängen zusätzlich durch Erprobungsstufenkonferenzen unterstützt. Für alle Jahrgänge werden die Zeugnisse grundsätzlich im Rahmen von Elternsprechtagen ausgegeben. So werden gute Leistungen gewürdigt und bei Minderleistungen beraten Eltern, Schüler und Lehrer gemeinsam.

·        Für SchülerInnen, die durch Verhaltensprobleme oder psychische Störungen den Unterricht in Regelklassen nicht wahrnehmen (können) oder die geforderten Leistungen auf Dauer nicht erbringen können, hat die Schule ein Netzwerk geschaffen, in das außerschulische Partner (BBZ der VHS-Dingen, Bildungszentrum der RAG-Dortmund, Berufskolleg) und die Praxisklasse der Schillerschule mit dem Jugendamt als Partner eingebunden sind.

·        Bei Konflikten während des Unterrichts bietet der Trainingsraum mit den sozialpädagogischen Kräften die Möglichkeit, das Verhalten aufzuarbeiten und zu reflektieren und so die Zeit bis zum klärenden Gespräch zu überbrücken.

·        Für die Lösung von Konflikten zwischen den Schülern stehen die Fachlehrer, Klassenlehrer, Beratungslehrer und/oder Streitschlichter, die sozialpädagogischen Kräfte und die Schulleitung zur Verfügung. Je nach Schwere des Konfliktes wird unmittelbar das der Schule zur Verfügung stehende Netzwerk in Anspruch genommen. Wenn notwendig werden „Runde Tische“ gebildet und zum Beispiel  Hilfeplangespräche initiiert und durchgeführt.

·        Täter-Opfer –Gespräche werden durchgeführt. Sie haben das Ziel der Wiedergutmachung und helfen in besonderem Maße Konflikte nachhaltig zu lösen. So werden gemeinsam Verhaltensstrategien entwickelt, bei denen Verträge und die Einbeziehung von Helfern genau so eine wichtige Rolle spielen, wie die Verabredung kurz-, mittel- und langfristiger Ziele, deren Erreichen personell durch die Schule begleitet wird.

·        Das Prinzip der Wiedergutmachung sorgt dafür, dass jeder Schüler im Fall von Mobbing (verbale Attacken)/Bullying (körperliche Attacken) den Mut haben soll sich einer Person seines Vertrauens gegenüber zu öffnen und mitzuteilen.

·        Mit Eintritt in das 5. Schuljahr stehen neben der Wissensvermittlung die Stärkung der Persönlichkeit und das soziale Lernen im Mittelpunkt. Das Kommunikations-training in Jg. 5, die Abenteuerland-AG in Jg. 5/6, das Projekt Liebe-Freund-schaft-Sexualität in Jg. 7 und 9, der Kompetenzcheck in Jg. 8/9, die Rechtskunde-AG als Zertifikatkurs in Jg. 9 sind in diesem Zusammenhang fester Bestandteil des Schulprogramms.


Krisenplan

 

Verhalten im Normalfall

·        Alle in der Schillerschule Beteiligten nehmen das Geschehen im Gebäude wahr. Sie achten auf Veränderungen, Besonderheiten, ungewöhnliche Vorkommnisse und fremde Personen.

·        Die SchülerInnen melden ungewöhnliche Beobachtungen den verantwortlichen Erwachsenen.

·        Das Personal spricht grundsätzlich jeden Unbekannten an, der sich auf dem Schulgelände oder im Schulgebäude aufhält. Im Zweifelsfall wird sofort eine weitere anwesende Person aufgefordert die Schulleitung zu informieren.

 

Bei Gefahr im Verzug

·        Polizei 110 und Sekretariat 440469 informieren

·        Auf Lautsprecherdurchsagen achten

·        Durchsagetext bei Überfall/Amoklauf: „ Achtung eine Durchsage. Wir haben heute Herrn Omak in/im .... (Bezeichnung des Gebäudeteils) zu Besuch, ich wiederhole Herr Omak ist in/im .... zu Besuch“

·        Unbedingt den Anweisungen der für die Gruppe verantwortlichen Person Folge leisten

·        Ruhe bewahren

·        Wege für Polizei/Rettungspersonal und -fahrzeuge freihalten

·        Wenn möglich nach Anweisung der Schulleitung oder der Polizei das Schulgebäude evakuieren und den für den Krisenfall festgelegten Aufenthaltsbereich aufsuchen

·        Vollständigkeit der Gruppe feststellen und dem Krisenmanagement melden

 

Bei Gefahr im Verzug während der Unterrichtszeit:

·        sofort die Türen verschließen

·        Ruhe bewahren

·        Unbedingt den Anweisungen des/der LehrerIn folgen

·        Türen und Fenster meiden und Deckung suchen

·        Notrufe per Telefon an die Polizei 110 und das Sekretariat 440469 absetzen

·        auf Lautsprecherdurchsagen achten

 

Bei Gefahr im Verzug während der unterrichtsfreien Zeit

·        auf Lautsprecherdurchsagen achten

·        Ruhe bewahren

·        Unbedingt den Anweisungen des/der LehrerIn folgen

·        Notrufe per Telefon an die Polizei 110 absetzen

·        wenn möglich Passanten informieren


 
 



Sicherheitserziehung



Verkehrserziehung

Der in den letzten Jahren stark zugenommene Straßenverkehr mit seinen vielfach drohenden Gefahren gibt Anlass dazu, auch im Unterricht auf mancherlei Gefahrenpunkte aufmerksam zu machen. Deshalb ist es für jeden Klassenlehrer verpflichtend, einmal im Monat eine Stunde Verkehrserziehung zu erteilen, damit unsere Kinder sich nicht nur auf dem Schulweg, sondern auch privat im Straßenverkehr vorschriftsmäßig verhalten.
 
 

„Lebendiger Verkehrsunterricht“
 

                                                                  Direkt auf der Straße ...
 

                                   ...bespricht der Verkehrserzieher des ADAC kritische Alltagssituationen.
 
 
 


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