Gründung

Vorstand
Anschaffungen
Veranstaltungen
Mensa
Satzung


Gründung

Der Förderverein der Schillerschule e.V. wurde am 20. Mai 1999 gegründet und hatte 17 Gründungsmitglieder.

Seine Hauptaufgabe sieht der Verein in der Unterstützung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule.


Zum ersten Vorstand des Fördervereins wurden gewählt :

1. VorsitzendePetra Oloff
2. Vorsitzende:Waltraud Ströwer
Kassiererin:Bettina Kovermann
Schriftführerin: Angelika Pfingsten
Beisitzer:Ulrike Hemsing
Eva Brune




Vorstand

Der Vorstand setzt sich aktuell aus folgenden Mitgliedern zusammen :

1. Vorsitzende:Andrea Freimuth
2. Vorsitzende:Sandra Wejer
Kassiererin:   Bettina Siedenbiedel
Schriftführer:Hans-Georg Büker
Beisitzer:Petra Oloff
Walther Winkelmann
Silvia Holtbrügge






Derzeit hat der Förderverein  216 Mitglieder.





Satzung des Fördervereins der Hauptschule Schillerschule e.V.

44575 Castrop-Rauxel

(Beschlossen von der Gründungsversammlung am 20.Mai 1999,

geändert am 03.Juni 2002)

§ 1

Name, Sitz und Geschäftsjahr

(1)    Der Verein führt den Namen „Förderverein der Hauptschule e.V.“

(2)    Er hat seinen Sitz in 44575 Castrop-Rauxel und soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Castrop-Rauxel eingetragen werden.

(3)    Das Geschäftsjahr ist das Schuljahr, jeweils vom 01.08. bis zum 31.07.

§ 2

Zweck des Vereins

(1)   Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des  Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung.

(2)   Zweck des Vereins ist es, die Hauptschule Schillerschule bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages im Sinne des Schulprogramms in der jeweiligen gültigen Fassung zu unterstützen.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen:

1.      Förderung sportlicher, künstlerischer und kultureller Aktivitäten an der Schillerschule

2.    Sofern öffentliche Mittel nicht oder nur unzureichend zur Verfügung stehen, Unterstützung bei der Anschaffung und Unterhaltung von Einrichtungen, Lehr- und Lernmittel

3.      Unterstützung von Schulfahrten und Schulveranstaltungen

4. Der Verein ist ein gemeinnütziger Verein. Jede auf Gewinn gerichtete Geschäftigkeit ist ausgeschlossen. Ebenso sind parteipolitische oder konfessionelle Sonderbestrebungen innerhalb des Vereins unzulässig.

5.      Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

6.   Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mittel des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3

Mitgliedschaft

(1)    Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Bestrebungen des Vereins unterstützen will.

(2)    Die Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme der Beitrittserklärung durch den Vorstand.

(3)    Eine Zurückweisung des Aufnahmeantrages ist gegenüber dem/der Antragsteller/in schriftlich zu begründen. Gegen die Zurückweisung kann der/die Antragsteller/in bei der Mitgliederversammlung Einspruch einlegen. Die Mitgliederversammlung entscheidet abschließend.

(4)    Jedes Mitglied erhält eine Satzung. Durch Einreichen einer Beitrittserklärung erkennt das Mitglied die Satzung des Vereins an.

(5)    Die Mitgliedschaft endet :

  

1.      durch Austrittserklärung. Diese ist nur zum Ende des Geschäftsjahres zulässig.

2.      durch Ausschluss. Dieser kann bei schuldhafter Verletzung des Vereinszweckes durch den Vorstand mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden und muss dem Betroffenen durch eingeschriebenen Brief mitgeteilt werden. Der/die Betroffene ist vor der Entscheidung vom Vorstand zu hören.

3.      durch Nichtzahlung der Beiträge bis zum Ende des Kalenderjahres.

4.      durch Tod.

§ 4

Beiträge

Die Mindesthöhe des Jahresbeitrags wird von der Mitgliederversammlung auf 7,00 € festgesetzt und ist zu Beginn des Geschäftsjahres fällig.

 

§ 5

Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  1. der Vorstand.

  1. die Mitgliederversammlung.

§ 6

Vorstand

(1)    Der Vorstand setzt sich zusammen aus :

1.      dem/der Vorsitzenden

2.      dem/der stellvertretenden Vorsitzenden

3.      dem/der Kassierer/in

4.      dem/der Schriftführer/in

5.      zwei oder mehreren Beisitzern/innen.

(2)    Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt. Sie bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig.

(3)    Zwei jährlich vom Kollegium gewählte Lehrer/innen nehmen mit Sitz und Stimme an der Arbeit des Vorstandes teil.

(4)    Der Vorstand kann bei Bedarf bis zu zwei Schülervertreter/innen zu den Vorstandssitzungen einladen. Diese nehmen mit beratender Stimme an der Sitzung teil.

(5)    Der/die Vorsitzende und sein/e Stellvertreter/in vertritt gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemäß §26  BGB, wobei der/die stellvertretende Vorsitzende im Innenverhältnis nur bei Verhinderung des/der Vorsitzenden tätig wird.

(6)    Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins gemäß dem satzungsgemäßen Zweck  und den hierzu durch die Mitgliederversammlung gefassten Beschlüssen. Seine  Entscheidung fasst er mit einfacher Mehrheit; bei Stimmengleichheit gilt der Antrag  als abgelehnt.

(7)    Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Vorstandsmitglieder  anwesend sind.

(8)    Der Vorstand erhält für seine Tätigkeit keine Vergütung.

(9)    Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes wird das Amt durch den Vorstand kommissarisch besetzt.

     (10)  Über die Sitzungen des Vorstands ist ein Protokoll zu führen.

(11)  Der Vorstand ist verpflichtet, die Mitgliederversammlung über seine Arbeit zu informieren.

         

 

§ 7

Mitgliederversammlung

(1)   Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand nach Bedarf, mindestens aber einmal         

im Geschäftsjahr, möglichst im 1. Quartal, durch schriftliche Einladung unter Angabe der Tagesordnung mit mindesten zweiwöchiger Frist einberufen.

           

(2)   Der Vorstand hat das Recht, bei Bedarf jederzeit eine Mitliederversammlung einzuberufen. Er ist dazu verpflichtet, wenn mindesten 25 Prozent der Mitglieder eine Mitgliederversammlung schriftlich beantragen.

(3)   Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Satzungsänderungen ist eine Zweidrittelmehrheit der Anwesenden erforderlich.

(4)   Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig. Jedes erschiene Mitglied hat eine Stimme.

(5)   Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.

(6)   Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

1.      Sie nimmt den Jahresbericht für das abgelaufene Geschäftsjahr entgegen,

2.      sie wählt den Vorstand,

3.      sie bestellt zwei Kassenprüfer,

4.      sie gibt Anregungen und Empfehlungen, für die Verwendung des Vereinsvermögens und für die zur Erreichung des Vereinszwecks erforderlichen Maßnahmen,

5.      sie setzt die Mitgliedsbeiträge fest,

6.      sie beschließt ggf. die Auflösung des Vereins.

§ 8

Rechnungsprüfung

(1)   Die von der Mitgliederversammlung gewählten Kassenprüfer überprüfen die Kasse am Ende eines jeden Geschäftsjahres und bei einem etwaigen Wechsel des/der Kassierer(s)/in. Über das Ergebnis der Prüfung berichten sie der Mitgliederversammlung.

(2)   Der Prüfbericht ist schriftlich abzufassen und von den beiden Kassenprüfern zu unterschreiben.

(3)   Die Kassenprüfer dürfen nicht Mitglied des Vorstandes sein.

§ 9

Vereinsvermögen

(1)   Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(2)   Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Vorstand auf der Grundlage der Empfehlung der Mitgliederversammlung. Jede Verwendung, die dem Vereinszweck zuwiderläuft, insbesondere jede auf Erwerb gerichtete, nicht gemeinnützige Tätigkeit ist ausgeschlossen

 

(3)   Im Falle der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder durch Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an die Stadt Castrop-Rauxel. Das Vermögen ist ausschließlich im Sinne der Satzung zu verwenden.

 

§ 10

Auflösung des Vereins

(1)   Die Auflösung des Vereins kann nur durch eigens zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung erfolgen. An der Versammlung müssen mindestens ein Viertel der ordentlichen Mitglieder anwesend sein. Der Antrag kann nur mit einer Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Mitglieder beschlossen werden.

 

(2)   Sollten nicht ausreichend Mitglieder anwesend sein, so ist unter Wahrung der Einladungsfrist eine erneute Mitgliederversammlung einzuberufen. Diese ist dann in jedem Fall beschlussfähig.

§ 11

 Diese Satzung wurde am 20. Mai 1999 beschlossen und tritt am 20. Mai 1999 in Kraft.

 



Anschaffungen

Der Förderverein hat die pädagogische Arbeit der Lehrer mit folgenden Anschaffungen unterstützt.

Puppentheater
CD-Player
Pokale für Fußballturniere
Jongliersets, T-Shirts, Einrad mit Ständer
Bücher für die Schulbücherei
Zuschüsse für SV-Feiern, Klassenfahrten, Hauswirtschaftsunterricht
Zuschüsse für Fair-Mobil, Spiele für die 5. Klassen, SV-Seminar
Funk-Head-Set
Inlineskater
10 Computer
Ausstattung Bücher für die 5. und 6. Klassen
Preise für Turniere und Knobelwettbewerbe
Gitarren
Tischtennisplatte
Friteuse und Großraumbräter
Bierzeltgarnituren
Waffeleisen
Kaffeeservice für 180 Personen
Besteck für 180 Personen
Stehtische
Backautomat für die Mensa
Ausstattung des SV-Raumes mit Bistrotischen, Hockern, Stühlen, Schränken
Zur Verschönerung der Mensa wurden die Kosten des Anstrichs und die Ausstattung mit Schränken übernommen.


Veranstaltungen

Der Förderverein organisiert gemeinsam mit den Lehrern, der Schulleitung und den Eltern Veranstaltungen in der Schule.
Zu den Veranstaltungen gehören :
Geburtstage der Schillerschule (Einjähriges/Fünfjähriges/Zehnjähriges)
Weihnachtsbasar
Trödelmarkt



Mensa

Um die Schüler vor dem Unterricht, in den Pausen und in der Mittagsfreizeit mit Essen und Trinken zu versorgen, gründete der Förderverein im August 1999 den Kiosk. Als erste Angestellte war Frau Butt im Kiosk beschäftigt.
Danach übernahm Frau Ströwer die Leitung des Kiosks bis zum 28.02.2003.
Am 01. März 2003 hat Frau Freimuth die Leitung des Kiosks übernommen. Durch die Gründung des Mensavereins im Juni 2003 wurde aus dem Kiosk die Mensa.
Im Moment unterstützen sieben ehrenamtliche Mütter und eine Großmutter abwechselnd Frau Freimuth in der Mensa. Jede weitere Hilfe ist willkommen.
Es wird nicht nur gearbeitet, sondern auch viel gelacht. Denn auch die Gemütlichkeit kommt nicht zu kurz. Hin und wieder treffen wir uns nachmittags zu einem gemütlichen Plausch bei Kaffee und Kuchen in der Schule. Das Jahr lassen wir in der Adventszeit mit einem schönen Abendessen ausklingen.



     Das Angebot der Mensa


Mehrkornbrötchen
Sonnenblumenbrötchen
normale Brötchen
                 belegt mit :
Thunfisch
Käse
Salami
Ei
Mett
Leberwurst
Kochschinken
Außerdem können die Schüler noch wählen zwischen
  Schokocroissant
 Vanillecroissant
 Buttergipfel
 Laugenstangen
 überbackene Käsebrötchen
In der Mittagsfreizeit werden auf Vorbestellung folgende Snacks angeboten
Hot Dog
Ruccola-Tomaten-Snack
Käseschnecke
Geflügelrolle
Poulet-Curry-Strudel
Tomaten-Paprika-Strudel
Spinat-Feta-Strudel
Pizza
Käse-Schinken-Croissants
Neben den Milchprodukten  Erdbeer-, Vanille- und Schokomilch gibt es
Pfirsich-Eistee, Apfel-Zitronen-Eistee und Mineralwasser.
Im Winter stehen verschiedene Sorten heißen Tees zur Auswahl.