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Gründung | ||||||||||||||
| Vorstand | ||||||||||||||
| Anschaffungen | ||||||||||||||
| Veranstaltungen | ||||||||||||||
| Mensa | ||||||||||||||
| Satzung | ||||||||||||||
| Gründung | ||||||||||||||
Der Förderverein der
Schillerschule e.V. wurde am 20. Mai 1999 gegründet und hatte 17
Gründungsmitglieder. | ||||||||||||||
| Zum ersten
Vorstand des
Fördervereins wurden gewählt : | ||||||||||||||
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| Vorstand Der Vorstand setzt sich aktuell aus folgenden Mitgliedern zusammen : | ||||||||||||||
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| Derzeit hat der
Förderverein 216
Mitglieder. | ||||||||||||||
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Satzung des
Fördervereins der Hauptschule Schillerschule e.V. 44575
Castrop-Rauxel (Beschlossen
von der Gründungsversammlung am 20.Mai
1999, geändert
am 03.Juni 2002) § 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1)
Der
Verein führt den Namen
„Förderverein der Hauptschule
e.V.“ (2)
Er
hat seinen Sitz in 44575
Castrop-Rauxel und soll
in das Vereinsregister beim Amtsgericht Castrop-Rauxel eingetragen
werden. (3)
Das
Geschäftsjahr ist das
Schuljahr, jeweils vom
01.08. bis zum 31.07. § 2 Zweck des Vereins (1)
Der
Verein verfolgt
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
„Steuerbegünstigte Zwecke“ der
Abgabeordnung. (2)
Zweck
des Vereins ist
es, die Hauptschule Schillerschule bei der Erfüllung ihres Bildungs-
und
Erziehungsauftrages im Sinne des Schulprogramms in der jeweiligen
gültigen
Fassung zu unterstützen. Der Satzungszweck wird
verwirklicht insbesondere
durch folgende Maßnahmen: 1.
Förderung
sportlicher,
künstlerischer und kultureller Aktivitäten an der Schillerschule 2. Sofern öffentliche Mittel
nicht oder nur unzureichend zur Verfügung stehen, Unterstützung bei der
Anschaffung und Unterhaltung von Einrichtungen, Lehr- und Lernmittel 3.
Unterstützung
von
Schulfahrten und Schulveranstaltungen 4. Der Verein ist ein
gemeinnütziger Verein. Jede auf Gewinn gerichtete Geschäftigkeit ist
ausgeschlossen. Ebenso sind parteipolitische oder konfessionelle
Sonderbestrebungen innerhalb des Vereins unzulässig. 5.
Mittel
des Vereins
dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. 6.
Die
Mitglieder erhalten
keine Zuwendungen aus Mittel des Vereins. Es darf keine Person durch
Ausgaben,
die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden. § 3 Mitgliedschaft (1)
Mitglied
kann jede natürliche
oder juristische Person
werden, die die Bestrebungen des Vereins unterstützen will. (2)
Die
Mitgliedschaft beginnt mit
der Annahme der
Beitrittserklärung durch den Vorstand. (3)
Eine
Zurückweisung des
Aufnahmeantrages ist gegenüber
dem/der Antragsteller/in schriftlich zu begründen. Gegen die
Zurückweisung kann
der/die Antragsteller/in bei der Mitgliederversammlung Einspruch
einlegen. Die
Mitgliederversammlung entscheidet abschließend. (4)
Jedes
Mitglied erhält eine
Satzung. Durch Einreichen
einer Beitrittserklärung erkennt das Mitglied die Satzung des Vereins
an. (5)
Die
Mitgliedschaft endet : 1.
durch
Austrittserklärung. Diese
ist nur zum Ende des
Geschäftsjahres zulässig. 2.
durch
Ausschluss. Dieser kann
bei schuldhafter
Verletzung des Vereinszweckes durch den Vorstand mit
Zweidrittelmehrheit
beschlossen werden und muss dem Betroffenen durch eingeschriebenen
Brief
mitgeteilt werden. Der/die Betroffene ist vor der Entscheidung vom
Vorstand zu
hören. 3.
durch
Nichtzahlung der Beiträge
bis zum Ende des
Kalenderjahres. 4.
durch Tod. § 4 Beiträge Die
Mindesthöhe des Jahresbeitrags wird von der Mitgliederversammlung auf
7,00 €
festgesetzt und ist zu Beginn des Geschäftsjahres fällig. § 5 Organe
des
Vereins Die
Organe des Vereins sind:
§ 6 Vorstand (1)
Der
Vorstand
setzt sich zusammen aus : 1.
dem/der Vorsitzenden 2.
dem/der stellvertretenden
Vorsitzenden 3.
dem/der Kassierer/in 4.
dem/der Schriftführer/in 5.
zwei oder mehreren
Beisitzern/innen. (2)
Die
Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre
gewählt. Sie bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig. (3)
Zwei
jährlich
vom Kollegium gewählte Lehrer/innen nehmen mit Sitz und Stimme an der
Arbeit
des Vorstandes teil. (4) Der
Vorstand
kann bei Bedarf bis zu zwei Schülervertreter/innen zu den Vorstandssitzungen einladen.
Diese nehmen mit beratender Stimme an der Sitzung teil. (5)
Der/die
Vorsitzende und sein/e Stellvertreter/in vertritt gemeinsam mit
einem weiteren
Vorstandsmitglied den
Verein gerichtlich und außergerichtlich gemäß §26 BGB,
wobei der/die stellvertretende Vorsitzende im Innenverhältnis
nur bei Verhinderung des/der Vorsitzenden tätig wird. (6)
Der
Vorstand
führt die Geschäfte des Vereins gemäß dem satzungsgemäßen Zweck und den hierzu durch die
Mitgliederversammlung gefassten Beschlüssen. Seine
Entscheidung fasst er mit einfacher Mehrheit; bei
Stimmengleichheit gilt der Antrag
als
abgelehnt. (7)
Der
Vorstand
ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Vorstandsmitglieder anwesend sind. (8)
Der
Vorstand
erhält für seine Tätigkeit keine Vergütung. (9)
Bei
vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes wird das Amt durch den Vorstand kommissarisch besetzt.
(10)
Über die Sitzungen des Vorstands ist ein Protokoll zu
führen. (11)
Der Vorstand ist verpflichtet, die
Mitgliederversammlung über seine Arbeit zu informieren.
§ 7 Mitgliederversammlung (1)
Die Mitgliederversammlung wird
vom Vorstand nach
Bedarf, mindestens aber einmal
im Geschäftsjahr, möglichst im 1. Quartal, durch schriftliche Einladung
unter
Angabe der Tagesordnung mit mindesten zweiwöchiger Frist einberufen.
(2)
Der Vorstand hat das Recht, bei
Bedarf jederzeit eine
Mitliederversammlung einzuberufen. Er ist dazu verpflichtet, wenn
mindesten 25
Prozent der Mitglieder eine Mitgliederversammlung schriftlich
beantragen. (3)
Beschlüsse werden mit einfacher
Mehrheit der
abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Satzungsänderungen ist eine
Zweidrittelmehrheit der Anwesenden erforderlich. (4)
Die Mitgliederversammlung ist
ohne Rücksicht auf die
Anzahl der Erschienenen beschlussfähig. Jedes erschiene Mitglied hat
eine
Stimme. (5)
Über den Verlauf der
Mitgliederversammlung ist eine
Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden und vom Schriftführer
zu
unterzeichnen ist. (6)
Die Mitgliederversammlung hat
folgende Aufgaben: 1.
Sie nimmt den Jahresbericht für
das abgelaufene
Geschäftsjahr entgegen, 2.
sie wählt den Vorstand, 3.
sie bestellt zwei Kassenprüfer, 4.
sie gibt Anregungen und
Empfehlungen, für die
Verwendung des Vereinsvermögens und für die zur Erreichung des
Vereinszwecks
erforderlichen Maßnahmen, 5.
sie setzt die Mitgliedsbeiträge
fest, 6.
sie beschließt ggf. die
Auflösung des Vereins. § 8 Rechnungsprüfung (1)
Die von der
Mitgliederversammlung gewählten
Kassenprüfer überprüfen die Kasse am Ende eines jeden Geschäftsjahres
und bei
einem etwaigen Wechsel des/der Kassierer(s)/in. Über das Ergebnis der
Prüfung
berichten sie der Mitgliederversammlung. (2)
Der Prüfbericht ist schriftlich
abzufassen und von
den beiden Kassenprüfern zu unterschreiben. (3)
Die Kassenprüfer dürfen nicht
Mitglied des Vorstandes
sein. § 9 Vereinsvermögen (1)
Der Verein ist selbstlos tätig.
Er verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2)
Über die Vergabe der Mittel
entscheidet der Vorstand
auf der Grundlage der Empfehlung der Mitgliederversammlung.
Jede Verwendung, die dem Vereinszweck zuwiderläuft, insbesondere jede auf
Erwerb gerichtete, nicht gemeinnützige Tätigkeit ist ausgeschlossen (3)
Im Falle der Auflösung oder
Aufhebung des Vereins
oder durch Wegfall seines bisherigen
Zwecks fällt das Vereinsvermögen an die Stadt Castrop-Rauxel. Das Vermögen
ist ausschließlich im Sinne der Satzung zu verwenden. § 10 Auflösung des Vereins (1)
Die Auflösung des Vereins kann
nur durch eigens zu
diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung erfolgen. An der
Versammlung
müssen mindestens ein Viertel der ordentlichen Mitglieder anwesend
sein. Der
Antrag kann nur mit einer Mehrheit von drei Viertel der erschienenen
Mitglieder
beschlossen werden. (2)
Sollten nicht ausreichend
Mitglieder anwesend sein,
so ist unter Wahrung der Einladungsfrist eine erneute
Mitgliederversammlung
einzuberufen. Diese ist dann in jedem Fall beschlussfähig. § 11 Diese
Satzung wurde am 20. Mai 1999 beschlossen und tritt am 20. Mai 1999 in
Kraft. | ||||||||||||||
Anschaffungen | ||||||||||||||
| Der
Förderverein hat
die pädagogische
Arbeit der Lehrer mit folgenden Anschaffungen unterstützt. Puppentheater CD-Player Pokale für Fußballturniere Jongliersets, T-Shirts, Einrad mit Ständer Bücher für die Schulbücherei Zuschüsse für SV-Feiern, Klassenfahrten, Hauswirtschaftsunterricht Zuschüsse für Fair-Mobil, Spiele für die 5. Klassen, SV-Seminar Funk-Head-Set Inlineskater 10 Computer Ausstattung Bücher für die 5. und 6. Klassen Preise für Turniere und Knobelwettbewerbe Gitarren Tischtennisplatte Friteuse und Großraumbräter Bierzeltgarnituren Waffeleisen Kaffeeservice für 180 Personen Besteck für 180 Personen Stehtische Backautomat für die Mensa Ausstattung des SV-Raumes mit Bistrotischen, Hockern, Stühlen, Schränken Zur
Verschönerung der Mensa wurden die Kosten des Anstrichs
und die Ausstattung mit Schränken übernommen. | ||||||||||||||
| Veranstaltungen | ||||||||||||||
| Der Förderverein
organisiert gemeinsam mit den Lehrern, der Schulleitung und den Eltern
Veranstaltungen in der Schule. Weihnachtsbasar Trödelmarkt | ||||||||||||||
| Mensa | ||||||||||||||
| Um die Schüler vor dem
Unterricht, in den Pausen und in der Mittagsfreizeit mit Essen und
Trinken zu
versorgen, gründete der Förderverein im August 1999 den Kiosk. Als
erste
Angestellte war Frau Butt im Kiosk beschäftigt. Danach übernahm Frau Ströwer die Leitung des Kiosks bis zum 28.02.2003. Am 01. März 2003 hat Frau Freimuth die Leitung des Kiosks übernommen. Durch die Gründung des Mensavereins im Juni 2003 wurde aus dem Kiosk die Mensa. Im Moment unterstützen sieben ehrenamtliche Mütter und eine Großmutter abwechselnd Frau Freimuth in der Mensa. Jede weitere Hilfe ist willkommen. Es wird nicht nur gearbeitet, sondern auch viel gelacht. Denn auch die Gemütlichkeit kommt nicht zu kurz. Hin und wieder treffen wir uns nachmittags zu einem gemütlichen Plausch bei Kaffee und Kuchen in der Schule. Das Jahr lassen wir in der Adventszeit mit einem schönen Abendessen ausklingen. | ||||||||||||||
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Das Angebot der
Mensa Mehrkornbrötchen Sonnenblumenbrötchen normale Brötchen Käse Salami Ei Mett Leberwurst Kochschinken Vanillecroissant Buttergipfel Laugenstangen überbackene Käsebrötchen Ruccola-Tomaten-Snack Käseschnecke Geflügelrolle Poulet-Curry-Strudel Tomaten-Paprika-Strudel Spinat-Feta-Strudel Pizza Käse-Schinken-Croissants Pfirsich-Eistee, Apfel-Zitronen-Eistee und Mineralwasser. Im Winter stehen verschiedene Sorten heißen Tees zur Auswahl. |